Mietbedingungen


Mietbedingungen meiner Fahrzeuge:

Wohnwagen/Anhänger bitte vor einer Buchung besichtigen, ob er Ihnen zusagt!

Mietbetrag ist immer im Voraus, per Überweisung oder in Bar, zu entrichten.

Kartenzahlung ist nicht möglich.

Beachten Sie bitte auch den Pauschalbetrag für die Endreinigung meiner Fahrzeuge! Wohnwagen immer 50 Euro und Autoanhänger bei Bedarf 20 Euro.

Porta Poti Reinigung kommen nochmals 30 € Endreinigungsbetrag auf den Mieter zu, oder die Toilette wird vom Mieter selbst vor der Rückgabe gereinigt.

Tüv und Gasprüfungen selbstverständlich auf dem neusten Stand.

Eine Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt, aus beruflichen Gründen,

jeweils um 8 Uhr morgens, es sei denn es wurde ein persönlicher Termin vereinbart.

Abholung und Rückgabe meiner Fahrzeuge ist an Sonn- und Feiertagen nicht möglich !!!

Eine Abholung Samstags ist generell möglich, aber die Rückgabe ist dann erst Montags möglich !

Fahrzeuge sind nur Haftpflicht versichert,

der Mieter/Fahrer muss den Anhänger mit seinem Zugfahrzeug mitversichern (Europa-Schutzbrief).

Für Rückholungen des gemieteten Anhängers, zu meinem Standort, 

trägt der Mieter die Überführungskosten, sollte kein Schutzbrief vorhanden sein.

Ab sofort biete ich für meine Anhänger auch einen Schutzbrief an.

Nach einer festen Terminbuchung ist es unmöglich diese Buchung rückgängig zu machen.

Auch wenn ein Anhänger nicht benötigt wird, sind 70% des Mietbetrages fällig

und werden auch nicht zurückerstattet.

Kaution beträgt zwischen 100 Euro und 300 Euro je nach Anhänger, die bei Abholung, in Bar, zu entrichten sind!!

Auslandsfahrten sind mit meinen Anhängern nicht erlaubt !!

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich am Abgabetermin zurückzubringen.

Sollte dies nicht möglich sein, muss der Vermieter sofort davon unterrichtet werden.

Außerdem fallen hierfür weitere Kosten für den Mieter an. Sollte dadurch auch ein

weiterer Mietvertrag nicht zu Stande kommen, muss der Mieter den Mietausfall tragen.

Wird das Fahrzeug vor der Rückgabe in einen Unfall verwickelt,

ersetzt der Mieter dem Vermieter, den am Anhänger entstandenen Schaden.

Wobei eventuelle Gutachterkosten von dem im Mietvertrag stehenden Mieter zu entrichten sind.

Bei Wohnwagen Inneneinrichtungen und Vorzelten gilt hier ebenfalls

Mieter ersetzt Vermieter den Schaden, hierfür behalte ich die Kaution solange ein,

bis der Schaden behoben ist. Sollte eine Reparatur oder Ersatzteil

Beschaffung nicht möglich sein, wird die Kaution nicht mehr ausbezahlt!

BEI AUSFALL EINES ANHÄNGERS HABE ICH DAS RECHT EINEN ANDEREN ANHÄNGER ZU VERFÜGUNG ZU STELLEN, wobei die Preise gleich bleiben !!!

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigen und akzeptieren Sie

meine Mietbedingungen.

Das Rauchen ist in allen meinen Wohnwagen nicht gestattet !!!

Sollte dies nicht berücksichtigt werden, behalte ich nach der Rückgabe die Kaution ein.